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Da die Beschaffungskosten für Erdgas viel teurer geworden sind, erhöhen viele Gasanbieter ihre Preise. Von den hohen Gaspreisen sind fast alle Mieter und Hausbesitzer betroffen. Eine Preiserhöhung müssen Sie aber nicht einfach so hinnehmen. Da Ihr bisheriger Gasanbieter seine Vertragsbedingungen bei einer Preiserhöhung einseitig verändert, haben Sie auch das Recht zu kündigen. Sie müssen nur darauf achten, dass Sie bis zu dem Tag kündigen, ehe die neuen Gaspreise gelten.
Vor der Kündigung sollten Sie aber genau prüfen, ob ein anderer Anbieter preiswertere Konditionen anbietet. Es kann durchaus sein, dass Sie zwar über eine Preiserhöhung Ihres bisherigen Anbieters erschrocken sind, aber bei anderen Gasanbietern dennoch mehr bezahlen müssen. Ganz wichtig ist deshalb, ein Vergleich der verschiedenen Gasanbieter über ein Vergleichsportal durchzuführen.
Gasanbieter wechseln leicht gemacht – Finden Sie den für Sie passenden Gasanbieter in Ihrer Nähe.
Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner um den für Sie passenden und günstigsten Gas-Tarif.
Haben Sie ein preiswertes Angebot eines Anbieters gefunden, ist es nicht schwer zu kündigen. Meist dauert der Wechsel zum neuen Gasanbieter nur wenige Minuten. Sie haben dabei die Möglichkeit, auf die Internetseite des Anbieters zu gehen und dort den gewünschten Tarif auszuwählen. Natürlich kommen Sie auch über eine Tarifvergleichsseite auf die jeweilige Internetseite des neuen Anbieters. Um den gewünschten Tarif auch als zukünftigen Tarif auszuwählen, müssen Sie nun einfach folgende Daten angeben:
Wählen Sie den Tag der gewünschten Versorgung klug aus. Schauen Sie sich zuvor genau Ihren bisherigen Vertrag an, wie lang die Laufzeit bei fristgerechter Kündigung beträgt. Läuft Ihr bisheriger Vertrag noch mehr als ein halbes Jahr, sollten Sie noch keinen neuen Lieferanten beauftragen, da nur wenige Anbieter bereit sind, über so einen langen Zeitraum hinweg eine Preisgarantie zu geben.
Wichtig zu wissen ist ausserdem, dass der Vertrag nur mit Ihrer Willenserklärung allein noch nicht abgeschlossen ist. Dazu muss der neue Versorger noch zustimmen.
Die meisten neuen Anbieter übernehmen die Kündigung für Sie. Sie kümmern sich um alle wichtigen Kündigungsdetails. Die Kündigung nimmt meist nur zwei bis drei Wochen Zeit in Anspruch. Es ist aber auch möglich, dass Sie selbst die Kündigung bei Ihrem bisherigen Anbieter übernehmen wollen. Wenn Sie kündigen, weil Sie Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen, müssen Sie sogar allein kündigen. Der neue Versorger kann dann Ihre Kündigung nicht übernehmen. Dafür müssen Sie aber auch keine Kündigungsfrist einhalten.
Sie müssen sich ebenfalls um die Kündigung des bisherigen Gasversorgers kümmern, wenn Sie umziehen und der Lieferant die bisherigen Konditionen an Ihrem neuen Wohnort nicht bieten kann. In diesem Fall müssen Sie Ihre Kündigung sechs Wochen vor Ihrem Umzug zusammen mit der neuen Adresse mitteilen.
Ein Festpreisvertrag bietet Ihnen Planungssicherheit über einen bestimmten Zeitraum hinweg. Sie als Kunde bei einem Gasanbieter wissen also ganz genau, welche Kosten auf Sie zukommen werden. Sie können bestimmen, über welchen Zeitraum Sie Gas zu einem Festpreis beziehen wollen. Die Mindestlaufzeit eines Festpreisvertrages beträgt zwölf Monate.
Bei einem Festpreisvertrag können aber noch viel längere Laufzeiten mit einem Gasanbieter vereinbart werden. So kann es vorkommen, dass Sie eine Garantie für fünf Jahre auf einen fest vereinbarten Gaspreis aushandeln können. Allerdings hat so ein Festpreisvertrag auch einen entscheidenden Nachteil. Während Verbraucher bei Gasbezugsverträgen mit unbestimmter Laufzeit zu den allgemeinen Tarifen eventuell mit dem Hinweis auf unwirksame Preisklauseln oder auf unbillige Erhöhungen Rückzahlungen einfordern könnten, ist Ihnen diese Möglichkeit bei Festpreisverträgen versperrt. Sie können von den Preiskorrekturen nach unten nicht profitieren. Hier empfiehlt sich gegebenenfalls ein Festpreisvertrag über einen kürzeren Zeitraum zu wählen, beispielsweise über ein Jahr.
Sie möchten auch den Gasanbieter wechseln aber worauf achten? Als erstes: Haben Sie keine Angst vor einem Anbieterwechsel. Sie stehen auf keinem Fall ohne Grundversorgung da. Der Energiebezug in Deutschland ist gesetzlich geregelt und selbst bei Insolvenz eines Gasanbieters ist Ihr Grundversorger in Ihrer Region zur Gaslieferung verpflichtet.
Als zweites: Verbraucher haben auch oft Bedenken, dass es zu Zusatzkosten beim Anbieterwechsel kommt. Diese Bedenken sind ebenfalls grundlos, denn als Verbraucher entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten durch einen Gasanbieterwechsel.
Sie gehen also kein Risiko ein, wenn Sie sich einen neuen Gasanbieter heraussuchen. Im Gegenteil, Sie haben nur Vorteile dadurch.